UNATHERM Systems GmbH & Co. KG
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen.
2. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG ihnen, selbst bei Kenntnis, nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebote
1. Die Angebote der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG sind freibleibend und vorbehaltlich ihrer Liefermöglichkeit.
2. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren ebenfalls vorbehalten.
§ 3 Versand
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers und zwar auch dann, wenn der Transport frei Haus erfolgt. Die Wahl des Versandweges ist der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG überlassen. Die Versandkosten trägt der Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten. Etwaige Transportschäden sind dem Frachtführer und der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen.
3. Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht zu Lasten des Käufers, wenn dies von ihm zu vertreten ist.
4. Einwegverpackungen werden nicht von der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG zurückgenommen, stattdessen nennt die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG dem Käufer einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einer stofflichen Verwertung zuführt.
5. Mehrweggebinde, die nicht ausdrücklich im Preis und Rechnungsbetrag enthalten sind, werden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Sie bleiben Eigentum der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG.
§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
§ 5 Lieferung / Abnahme
1. Lieferfristen sind annähernd. Sie gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Werden vereinbarte Lieferfristen von der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG nicht eingehalten, so hat der Käufer der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, die mit dem Eingang der Fristsetzung bei der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG beginnt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung ist die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG zur Nachlieferung berechtigt.
2. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern, wird die Liefer- bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei der Grund der Behinderung unverzüglich mitgeteilt wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.
3. Teillieferungen sind zulässig.
4. Bei Abnahmeverzug des Käufers ist die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG nach Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen berechtigt, nach ihrer Wahl Rechnung auf den Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware zu erteilen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Einlagerung vom Käufer nicht abgenommener Ware erfolgt auf dessen Gefahr und unter Berechnung von Lagerkosten.
§ 6 Mustermaterial
1. Muster werden zum Selbstkostenpreis geliefert. Soweit nichts anderes vereinbart, bleiben von der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG dem Käufer leihweise zur Verfügung gestellte und Muster unser Eigentum.
2. Mustermaterial gilt mit Rücksicht auf produktionstechnische oder Materialbedingte Abweichungen bei der Herstellung nicht als Probe im Sinne des § 454 BGB.
§ 7 Preise
1. Die Preise der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer.
2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen, gelten die Preise der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG zum Tage der Lieferung. Dies gilt nicht, falls die Lieferung sich aufgrund des Verschuldens der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG verzögert hat.
§ 8 Zahlung
1. Die Rechnungen der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG werden zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Sie sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb 14Tagen ab Rechnungsdatum gewähren die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG ein Skonto von 3 % auf den nach Abzug etwaiger Rabatte verbleibenden Rechnungsbetrag.
2. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG Zinsen in Höhe von zusätzlich 8 %Punkte über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt sowohl der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG als auch dem Käufer unbenommen.
3. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge, es sei denn die Gegenforderung beruht auf demselben rechtlichen Verhältnis.
4. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG die Rechte aus § 321 BGB zu. Die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG ist dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen.
§ 9 Sachmängelhaftung
1. Offensichtliche Mängel oder sonstige Beanstandungen bezüglich des Liefergegenstandes – auch das Fehlen garantierter und zugesicherter Eigenschaften – sind der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen.
2. Für handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, der Maße, des (spezifischen) Gewichts oder der Ausrüstung, übernimmt die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG keine Haftung. Die anwendungstechnische Beratung der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG in Wort und Schrift – auch soweit sie von Seiten der Vorlieferanten der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG erfolgt – befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Waren für den beabsichtigten Zweck.
3. Nach begonnener Verarbeitung der Ware ist jede Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
4. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge kann die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu.
§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung, Verjährung und Rückgriff
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG auch für ihre leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache oder aber ein Beschaffungsrisiko übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3. Soweit nichts Anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
Diese Frist gilt nicht für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden. Davon unberührt bleiben die Haftung der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
4. Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB gegen die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG sind beschränkt auf den gesetzlichen Umfang der gegen den Käufer geltend gemachten Mängelansprüche Dritter und setzen voraus, dass der Käufer seiner im Verhältnis zur UNATHERM Systems GmbH & Co. KG obliegenden Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Wird die an den Käufer gelieferte Vorbehaltsware durch den Käufer be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung durch den Käufer für die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG ohne, dass der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG daraus Verpflichtungen entstehen. Wird der Liefergegenstand mit nicht der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG Miteigentümer der Gesamtsache, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so überträgt er schon jetzt an die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den mit diesen verbundenen Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung.
3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit nicht der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Ansprüchen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten, an die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG ab. Wenn die weiter- veräußerte Ware im Miteigentum der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des Miteigentums der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG entspricht. Die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG nehmen diese Abtretungen hiermit an. Als Veräußerung gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Bauwerke.
4. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle des Widerrufs durch die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG wird von ihrem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf Verlangen der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG zu unterrichten und die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu übergeben, insbesondere hat der Käufer der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG eine genaue Aufstellung seiner Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer zu übergeben und der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen.
Der Käufer bevollmächtigt die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen, sobald er mit einer Zahlung in Verzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern. Der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG steht das Recht zu, eine Überprüfung des Bestandes der abgetretenen Forderungen durch einen beauftragten anhand der Buchhaltung des Käufers zu verlangen. Der Käufer hat den UNATHERM Systems GmbH & Co. KG eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware zu übergeben.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nach vorstehenden, abgetretenen Forderungen tatsächlich auf die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer darf den Liefergegenstand auch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Die Ermächtigung des Käufers gemäß Satz 1 entfällt bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsfähigkeit oder bei sonstiger wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse.
7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand oder in die an uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG unverzüglich und unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8. Übersteigt der Wert der der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG insgesamt eingeräumten Sicherheiten die Forderungen der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG um mehr als 20%, ist die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG verpflichtet und bereit, die der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG gewährten Sicherheiten, soweit sie die vereinbarte Deckungsgrenze überschreiten, an den Käufer zurückzugeben bzw. freizugeben.
§ 12 Rahmen- und Abrufaufträge
1. Ist mit dem Käufer ein Kauf auf Abruf vereinbart, tritt mit Ablauf der Abruffrist die Fälligkeit der noch ausstehenden Lieferungen automatisch ein. Der Käufer ist dann verpflichtet die noch ausstehenden Lieferungen abzurufen und Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Hinsichtlich jeder einzelnen Rate steht der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG das Recht zu, neben der Erfüllung den Ersatz des Vermögensschadens zu verlangen oder nach § 323 BGB vorzugehen.
2. Ruft der Käufer die vereinbarten Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Abruffrist ab, steht der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG das Recht zu, ohne Fristsetzung die Waren anderweitig zu verwerten. Das gleiche gilt, wenn der Käufer innerhalb der Abruffrist Insolvenz anmeldet und/oder zahlungsunfähig wird.
§ 13 Preisklausel
Bei allen Aufträgen, – auch bei Bestellungen auf Abruf und Sukzessivlieferungsverträgen – bei denen die Lieferung vertragsgemäß oder auf Wunsch des Käufers später als drei Monate nach Auftragserteilung erfolgt, behält sich die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG das Recht vor, ihre Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
§ 14 Schutzrechte, Werkzeuge, Modelle und Zeichnungen
1. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Käufers, trägt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit und dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Käufer hat die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG von sämtlichen Ansprüchen eines Schutzrechtinhabers freizustellen.
2. Kokillen, Modelle, Werkzeuge und Einrichtungen, die für die bestellte Ware benötigt werden, können von der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG voll und anteilig berechnet werden. Sie bleiben Eigentum der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG, auch wenn die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG sie im Auftrag des Käufers angefertigt hat und/oder der Käufer sie anteilig oder voll bezahlt. Wenn sie nach speziellen Angaben des Käufers angefertigt sind, der sie ausschließlich für Lieferungen an den Besteller verwendet, solange dieser seine Abnahme – und Zahlungsverpflichtungen erfüllt und die Geschäftsverbindung andauert.
3. Werden zwei Jahre nach der letzten Fertigung keine Teile nachbestellt, steht der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG das Recht zu, die Kokillen, Modelle, Werkzeuge und die erstellten Einrichtungen nach einer entsprechenden Mitteilung an den Käufer innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung zu verschrotten oder anderweitig zu verwerten.
4. Für den Fall, dass der Käufer Insolvenz anmeldet, ist die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG auch vor Ablauf von zwei Jahren ohne eine vorherige entsprechende Mitteilung an den Käufer berechtigt, die Kokillen, die Modelle, die Werkzeuge und die erstellten Einrichtungen zu verschrotten oder anderweitig zu verwerten.
§ 15 Rücksendung von Katalogware
Rücksendungen von Katalogware aufgrund von Warenrückgaben sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig und grundsätzlich frei vorzunehmen. Bei Gutschriften wieder verkaufsfähiger Ware werden 30 % Handhabungskosten in Abzug gebracht.
§ 16 Erfüllungsort / Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, wird als Gerichtsstand der Firmensitz der UNATHERM Systems GmbH & Co. KG vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die UNATHERM Systems GmbH & Co. KG ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufsrechtes finden keine Anwendung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen ganz oder teilweise nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Stand 01.2007